Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren

ab 01.01.2013

 

 

 

Mitgliedsbeitrag:

-aktive Mitglieder-

Erwachsene 

50,-- Euro

Jugendliche

25,-- Euro

Mitgliedsbeitrag:

-sonstige Mitglieder-

passive Mitglieder

50,-- Euro

Fördermitglieder

50,-- Euro

Aufnahmegebühr:

Erwachsene      

155,-- Euro

Jugendliche    

52,-- Euro


Arbeitsdienstabgeltung:    
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 15,-- Euro pro Stunde berechnet. Es besteht eine jährliche Arbeitspflicht von 10 Stunden für alle aktiven Mitglieder. Die Pflicht zum Arbeitsdienst endet zu Beginn des Kalenderjahres, in dem das gesetzliche  Regelrenteneintrittsalter erreicht wird.  

 

Die Formulierung "Regelrenteneintrittsalter" ist dem Sozialversicherungsrecht (§ 235 SGB VI) entnommen und lag bei 65 Jahren - steigt aber nach derzeitigem Stand bis zum 67. Lebensjahr an. Der Begriff Regelrenteneintrittsalter in der Satzung soll dem Rechnung tragen, da so eine Erhöhung/Verlängerung der Arbeitsdienstpflicht in den künftigen Jahren erreicht wird. Die Arbeitsdienstpflicht dauert für alle gleich lange; es spielt keine Rolle, dass jemand keine Rente, sondern eine Pension bezieht oder das bestimmte Berufsgruppen früher verrentet oder pensioniert werden.

-

Eine volle oder teilweise Befreiung von der Arbeitsdienstabgeltung wegen Krankheit etc. kann beim Vorstand beantragt werden. Ein entsprechender Antrag ist unter Beifügung von Nachweisen rechtzeitig zu stellen.

 

Arbeitsdienstpflichtig in 2022: Alle, die nach dem 01.01.1957 geboren sind.

Arbeitsdienstpflichtig in 2023: Alle, die nach dem 31.12.1957 geboren sind.

Arbeitsdienstpflichtig in 2024: Alle, die nach dem 01.12.1958 geboren sind.

 

Änderung ab 2025:

Auf der Mitgliederversammlung vom 23.03.2024 wurde beschlossen, dass ab dem Kalenderjahr 2025 die aktiven Mitglieder jährlich 12 Arbeitsstunden zu erbringen haben. Es gab hierüber eine längere Diskussion. Zweck der Erhöhung der Arbeitsstunden ist primär nicht eine Erhöhung der Einnahmen, sondern das die Gewässer ausreichend gepflegt werden können. 

 

 

 

GEBÜHREN 2024

für die Nutzung der Fischereigewässer

 

Tageskarten

 

    Mitglieder (aktiv)     

Nichtmitglieder/

passive Mitglieder           

(+2,50 Euro Pfand)

(+2,50 Euro  Pfand)  

Gabrielweiher    

    entfällt, da alle

aktiven Mitglieder eine

Jahreskarte haben.    

          17,50           
Gennach           10,00          -------

                   
Für die Gennach werden Tageskarten nur an aktive Mitglieder ausgegeben. Der Preis für die Tageskarten Gennach wurde ab 2022 von bisher 8,- EUR auf 10,- EUR erhöht. 

 

 

 

 

Jahreskarten

 

 Erwachsene

Jugendliche

mit Prüfung

Jugendliche ohne Prüfung
   (mit Begleitperson)
Gabrielweiher  130,-80,-40,-

Kombination

Gennach-Gabriel-

weiher

330,-----------------

           
Für nicht abgegebene Jahreskarten (Vorjahr)  werden im Regelfall 12,50 Euro berechnet, bei Kombikarten insgesamt 20,00 Euro.

 

Ab 01.01.2023: Auf der Mitgliederversammlung vom 26.03.2022 wurde beschlossen, die Gebühren für die Kombikarte Gennach-Gabrielweiher von 250 € auf 330 € zu erhöhen. 

 

Bankverbindung:

IBAN: DE05720900000003257339 - VR-Bank Augsburg-Ostallgäu eG

BLZ 720 900 00, Konto 3257339

und

IBAN: DE33734500000005611868 - Sparkasse Buchloe,

BLZ 734 500 00, Konto 5611868