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Wichtiger Hinweis für Aal-Angler

10. 04. 2024

Wichtiger Hinweis für unsere Angler auf Aale:

Nach einer neuen gesetzlichen Regelung sind Aale durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens zu töten/schlachten. 

Nummer 21 der aktuellen Richtlinien gilt deshalb nicht für das Ausnehmen von Aalen. 

Neufassung Nr. 21: Unbeaufsichtigte Angeln im Wasser zu belassen, Fangzusammenlegungen, das Ausnehmen der Fische am Gewässer (Ausnahme: Aal), sowie das Einbringen von Fischinnereien ist strengstens verboten.